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Kindersitzerhöhungen von Walser
Mehr Sicherheit für Ihr Kind!
"Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner
als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen, werden, wenn sie in
einer ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert sind.
Erläuterung: Das 12. Lebensjahr ist vollendet, wenn das Kind seinen 12.
Geburtstag feiert. Eines der beiden Kriterien –älter als 12 Jahre oder über 150
cm groß- muss erfüllt sein, damit ein Kind ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren
darf. Jedoch sollte man im Einzelfall genau überprüfen, ob dennoch eine
spezielle Form der Kindersicherung genutzt werden sollte (z.B. eine
Sitzerhöhung, damit ein optimaler Gurtverlauf gewährleistet wird)."
Landesverkehrswacht.de
Irgendwann kommt die Zeit, an dem Ihre Kinder ein
gewisses Alter erreichen, in denen sie entweder zu Groß sind für Kindersitze
oder bereits höhere Ansprüche haben und sich nicht mehr in den Kindersitz setzen
wollen. Aber auch wenn sie das vermeintlich nicht wollen, sind sie leider
trotzdem dazu verpflichtet, Ihre Kinder in einen Kindersitz zu setzen.
Der Grund hierfür ist ganz einfach, da die
Sicherheitsgurt für Erwachsene konzipiert wurden, würde im Falle eines Unfalles
der Sicherheitsgurt für Ihr Kind entweder gar nichts nützen oder im schlimmsten
Falle sogar kontra Produktiv wirken, in dem er Ihrem Kind noch mehr Schaden
zufügt, da er nicht korrekt auf der Brust anliegt, sondern bei Hals oder Kopf
des Kindes einschneidet.
Kindersitzerhöhungen sind dafür der beste
Kompromiss. Ihr Kind musst nicht länger in einem Kindersitz sitzen, sondern
sitzt nur noch auf einer Erhöhung, so dass der Sicherheitsgurt seine schützende
Funktion richtig und vollständig entfalten kann!
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